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Planungs- und Ausführungszeitraum: | 2001..2003 |
Projektgröße: | 2,7 Mio. € |
Auftraggeber: | Generalplaner Technik Ingenieurgesellschaft mbH Flughafen München Terminal 2 (CBP + b.i.g.) |
Auftragnehmer: | Leistungsbereich (LB) 28 Planungsgemeinschaft IB W. Rögelein, VBI, München Regierungsbaumeister Schlegel GmbH, München |
Planung der Kälteerzeugungsanlagen im Bereich Vorfeld Ost Ramp3 zur Spitzenkälteversorgung von Flughafen München Terminal 2 und Gepäcksortierhalle.
Leistungen nach HOAI, Teil IX - Technische Ausrüstung - §73, Phasen 2 bis 8, im Auftrag von GTFM-T2 bestehend aus:
Um das Investitionsrisiko zu mindern, werden die vorgenannten Kaltwassersätze mit Schraubenverdichter über die Kühlperiode im Jahre 2003 für mehrere Monate geleast mit der Option zum Kauf dieser Kältemaschinen.
Die beschriebenen Kälteerzeuger werden in einer kompakten Leichtbauhalle angeordnet, welche die Möglichkeit bietet, nach einem zukünftigen, weiteren Flughafenausbau die Aggregate an einem endgültigen Standort aufzustellen (temporärer Charakter).
Dieser anspruchsvolle Terminablauf war nur durch eine umfangreiche Vorfertigung von Anlagenteilen durch die ausführende Firma realisierbar.
Mit dem Bau der Temporären Kältezentrale wird eine Mehrfacheinspeisung in das Fernkältenetz des Flughafen München für Verbundbetrieb mit Mitteldruckhaltung realisiert.
Bestandteil dieser Maßnahme ist eine Verbindungsleitung von Terminal 2 über den HSK-Vorfeldtunnel zur Gepäcksortierhalle Vorfeld in der Nennweite DN 300. Diese Fernkälteleitung dient sowohl der Fernkäteversorgung der Vorfeldhalle im Schwachlastbereich, als auch der anteiligen Kälteleistungsdeckung für Terminal 2 unter Auslegungsbedingungen.
Die Fernkälteversorgung der Gepäcksortierhalle Vorfeld kann aus hydraulischen Gründen nur während der Schwachlastzeit aus der bestehenden Versorgungszentrale West (Zone 145.0) als Teilversorgung sichergestellt werden. Für eine Vollversorgung während der Hauptlastzeit ist die Temporäre Kältezentrale erforderlich.
Die Möglichkeiten der Schwachlastkälteversorgung durch die Versorgungszentrale West mit dem angeschlossenen Fernkältenetz sollen ausgeschöpft werden, da in dieser Anlage Fernkälte umweltverträglich erzeugt wird, und zwar:
Im Falle der oben beschriebenen Betriebsweise im Kälteverbund entsteht ein zusammenhängendes, gemeinsames hydraulisches Kreislaufsystem mit durchgängiger Mitteldruckhaltung, welche durch identische Fremddruckanlagen in der VZ wie auch in der TKZ erzeugt wird.
Der Auslegungsfall ist dadurch gekennzeichnet, daß die von der TKZ maximal erzeugte Kälteleistung in Höhe von Q0=7,5 MW in Form von Kaltwasser 5°C durch das Fernkälte-Verbundnetz durch den Koppelverteiler in der Gepäcksortierhalle hindurch in Richtung Westen in die FK-Hauptverteilung des Terminal 2 eingespeist wird.
Am Koppelverteiler wird der Kältebedarf für die GSH abgenommen.
Soweit der Schwachlastbedarf von Terminal 2 und Gepäcksortierhalle durch VZ West gedeckt werden kann, ist die TKZ außer Betrieb. Die Fernkälteversorgung durch VZ West gilt solange als gesichert, als am Koppelverteiler in der Gepäcksortierhalle ein bestimmter Mindestdifferenzdruck (z.B. 1.500 mbar) eingehalten werden kann.
Die Versorgungskapazität von VZ West soll im Hinblick auf die dort angewandte effiziente Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) weitgehend ausgeschöpft werden.
Der Haltedruck, welcher sowohl in VZ West als auch in der TKZ durch Pumpen auf das Fernkältenetz aufgeprägt wird, soll im Verbundbetrieb durch VZ West als analoges Leitsignal der TKZ vorgegeben werden.
Während der Inbetriebsetzung besteht die Möglichkeit einer Netztrennung, so daß der Versorgungsbereich von TKZ auf Gepäcksortierhalle und Pier Süd (von Terminal 2) begrenzt wird. Die übrigen Kälteverbraucher werden dann durch VZ West versorgt.
Abschnitt in Vorbereitung