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Auftraggeber: | Staatliches Hochbauamt München II (heute: Staatliches Bauamt München 1) |
Projektierungs-/Ausführungszeitraum: | |
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Gesamt Wärmeleistungsbedarf: | ca.25,8MW |
Die Fernwärmeversorgung der Bundeswehrliegenschaften (Bw-Liegenschaften) im Münchner Norden (Bayern-Kaserne, Fürst-Wrede-Kaserne und Ernst-von-Bergmann-Kaserne bzw. Sanitätsakademie der Bw/SanAk) erfolgt durch das Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) Stadtwerke München. Die Verteilung erfolgt über bundeswehreigene Leitungen, die innerhalb der Bw-Liegenschaften verlegt sind.
Teils aus vertragsrechtlichen, teils aus betriebs- und anlagentechnischen Gründen war die Fernwärmeversorgung mittelfristig nicht mehr gewährleistet. So soll die Bayern-Kaserne seitens der Bundeswehr bis zum Jahr 2008 Zug um Zug aufgegeben und das Gelände einer anderen Nutzung zugeführt werden. Dadurch werden die Versorgungsleitungen, welche das Grundstück der Bayern-Kaserne mäanderförmig queren und zur Versorgung der verbleibenden Fürst-Wrede-Kaserne und der Ernst-von-Bergmann-Kaserne benötigt werden, nicht mehr zur Verfügung stehen.
Bedarfsauslösende Gründe für die Neuordnung der Wärmeversorgung sind vor allem:
In mehreren Liegenschaftsbezogenen und -übergreifenden Energiekonzepten (LEK) wurde die Neuordnung der Wärmeversorgung der Fürst-Wrede-Kaserne und der Ernst-von-Bergmann-Kaserne durch RPI untersucht. Es wurde eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung vorgenommen, welche den Vergleich zwischen einem Neubau mit einer Heizzentrale (Heizöl EL-befeuert) und einer Wärmeübergabestation des FVU mit einem neuen FW-Lieferangebot beinhaltet. Auf Grundlage der LEK wurden Vorschläge für die Verhandlungsführung mit dem FVU mit dem Ziel erstellt, den vertragslosen Zustand zu beenden und die Basis für eine künftig sichere, wirtschaftliche Versorgung zu gestalten.
Es wurde ein Lösungsvorschlag in Form einer Fernwärmezentrale (FWZ) als Einspeiseknoten mit indirektem Anschluss der Fernwärme erarbeitet. Die Fernwärme soll aus dem FW-Netz Freimann getrennt für die beiden verbleibenden Kasernen über Fernwärmekompaktstationen übergeben werden. Unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit beträgt der künftig zu versorgende Anschlußwert ca. 16,0 MW. Gemäss der Musterplanung Wärmeversorgung Bw sollen die Gebäudeheizungen (Hausanlagen) in der SanAk bevorzugt direkt angeschlossen werden.